Sie nehmen telefonisch oder via E-Mail/Kontakt zu mir auf und vereinbaren einen Termin für ein erstes Abklärungsgespräch (Dauer 50 min.) in meiner Praxis. Nach diesem diagnostisch angelegten Erstgespräch, indem Sie insbesondere Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre Beschwerden schildern, entscheide ich mit Ihnen gemeinsam, ob weitere Sitzungen in meiner Praxis stattfinden sollen, und ob ich grundsätzlich für Ihren Behandlungswunsch hilfreich sein könnte. Ebenso werden in diesem Gespräch organisatorische und inhaltliche Fragen geklärt. Am Ende des Gespräches bekommen Sie von mir Informationsmaterial sowie einen Behandlungs-vertrag ausgehändigt.
Probatorik
Das Erstgespräch ist Teil der sogenannten probatorischen Sitzungen, der ersten fünf Sitzungen einer Psychotherapie, die i. d. R. ohne vorhergehende Beantragung bei der
Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen lernen wir uns näher kennen und ich werde Ihre individuelle Lern- und Lebensgeschichte explorieren
("Erstellen einer biografischen Anamnese") sowie Ihr aktuelles Erleben Ihrer psychischen Beschwerden analysieren und diagnostisch abklären. Darauf aufbauend werde ich mit Ihnen gemeinsam mögliche
Ziele für Ihre Therapie bei mir ableiten und einen konkreten Behandlungsplan formulieren. Erst nach diesen fünf Sitzungen entscheiden Sie und ich, ob eine längerfristige Therapie bei mir
durchgeführt werden soll.
Beantragung
Kommen wir nach den probatorischen Sitzungen zu der gemeinsamen Überzeugung, dass eine Psychotherapie in meiner Praxis stattfinden soll, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer
Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, welcher einen entsprechenden
Konsiliarbericht anfertigt. Dieser wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei den einzelnen Beantragungsschritten.
Ausfallhonorar
Terminabsprachen gelten als verbindlich. Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 70 Euro fällig. Dieses wird Ihnen nicht von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet und ist von Ihnen selbst zu tragen.
Folgende Abrechnungsarten sind möglich: