Psychotherapie - Ablauf und Kosten

Ablauf

Sie nehmen telefonisch oder via E-Mail/Kontakt zu mir auf und vereinbaren einen Termin für ein erstes Abklärungsgespräch (Dauer 50 min.) in meiner Praxis. Nach diesem diagnostisch angelegten Erstgespräch, indem Sie insbesondere Ihre aktuelle Problemsituation und Ihre Beschwerden schildern, entscheide ich mit Ihnen gemeinsam, ob weitere Sitzungen in meiner Praxis stattfinden sollen, und ob ich grundsätzlich für Ihren Behandlungswunsch hilfreich sein könnte. Ebenso werden in diesem Gespräch organisatorische und inhaltliche Fragen geklärt. Am Ende des Gespräches bekommen Sie von mir Informationsmaterial sowie einen Behandlungs-vertrag ausgehändigt.

 

Probatorik
Das Erstgespräch ist Teil der sogenannten probatorischen Sitzungen, der ersten fünf Sitzungen einer Psychotherapie, die i. d. R. ohne vorhergehende Beantragung bei der Krankenversicherung in Anspruch genommen werden können. Im Rahmen der probatorischen Sitzungen lernen wir uns näher kennen und ich werde Ihre individuelle Lern- und Lebensgeschichte explorieren ("Erstellen einer biografischen Anamnese") sowie Ihr aktuelles Erleben Ihrer psychischen Beschwerden analysieren und diagnostisch abklären. Darauf aufbauend werde ich mit Ihnen gemeinsam mögliche Ziele für Ihre Therapie bei mir ableiten und einen konkreten Behandlungsplan formulieren. Erst nach diesen fünf Sitzungen entscheiden Sie und ich, ob eine längerfristige Therapie bei mir durchgeführt werden soll.


Beantragung
Kommen wir nach den probatorischen Sitzungen zu der gemeinsamen Überzeugung, dass eine Psychotherapie in meiner Praxis stattfinden soll, stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle. In der Regel ist dafür eine medizinische Abklärung durch Ihren Hausarzt, Psychiater oder Neurologen erforderlich, welcher einen entsprechenden Konsiliarbericht anfertigt. Dieser wird dem Antrag auf Kostenübernahme beigelegt. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei den einzelnen Beantragungsschritten.

 

Ausfallhonorar

Terminabsprachen gelten als verbindlich. Vereinbarte Termine müssen mindestens 48 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei einer Absage von weniger als 48 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 70 Euro fällig. Dieses wird Ihnen nicht von Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle erstattet und ist von Ihnen selbst zu tragen.

Kosten - wichtig: ab 01.01.2023 führe ich eine reine Selbstzahlerpraxis

Folgende Abrechnungsarten sind möglich:

  • Privatversicherte/Beihilfe (nicht mehr ab 01.01.2023): Private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Die genauen Modalitäten zur Antragsstellung für die Kostenübernahme sind bei den Privaten Krankenversicherungen von Ihren individuellen Vertragsbedingungen abhängig. Zur Klärung dieser Fragen prüfen Sie bitte Ihre Vertragsunterlagen oder informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse. Die Beihilfestellen übernehmen ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis. Für die Kostenübernahme über die ersten fünf probatorischen Sitzungen hinaus muss ein ausführlicher, fachlich begründeter Antrag eingereicht werden. Die dafür notwendigen Formulare erhalten Sie von Ihrer zuständigen Beihilfestelle.
    Das Honorar für die von mir angebotenen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einzelsitzungen (50 min./GOP-Nr. 870) werden von mir mit dem 3,5 fachen Satz (= 153,00 Euro) in Rechnung gestellt. Da die Beihilfestellen und die Privaten Krankenversicherungen im Regelfall den 2,3-fachen Satz erstatten (= 100,55 Euro) sind von dem Patienten/der Patientin i. d. R. 52,45 Euro pro Sitzung als Selbstbehalt zu begleichen.
  • Selbstzahler: Als Selbstzahler müssen Sie keine Antragsformalitäten berücksichtigen. Darüber hinaus ergibt sich der Vorteil, dass eine Therapie Ihre private Angelegenheit bleibt. Ihre Behandlung wird im Gegensatz zur krankenkassenfinanzierten Psychotherapie nicht aktenkundig. Dies kann beispielsweise für den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung relevant sein. Das Honorar für die von mir angebotenen Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Einzelsitzungen (50 min./GOP-Nr. 870) werden von mir mit dem 3,5 fachen Satz (= 153,00 Euro) in Rechnung gestellt.
  • Gesetzlich Versicherte (nur als Selbstzahler): Als Privatpraxis kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann jedoch die Übernahme der Behandlungskosten im Rahmen der so genannten "Kostenerstattung" beantragt werden.  Nähere Informationen zur Kostenerstattung finden Sie hier. Im Rahmen meiner Privatpraxis habe ich mich seit einiger Zeit dagegen entschieden, KlientInnen via des Kostenerstattungsverfahrens zu übernehmen. Bitte wenden Sie sich ggf. an andere niedergelassene TherapeutInnen. Vielen Dank!

Sich selbst erkennen. Ziele erreichen.